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Legasthenie und Dyskalkulie
Legasthenie und Dyskalkulie
Die Begriffe LRS (Lese-Rechtsschreib-Schwäche) und Legasthenie sowie
Rechenschwäche und Dyskalkulie werden oft unterschiedlich definiert,
manchmal auch synonym verwendet. "Legasthenie" und "Dyskalkulie"
werden als "Krankheitsbegriffe" verwendet und damit die Ursachen
beim Kind gesehen. Da die Probleme der Kinder vielschichtige
Ursachen (schulische, außerschulische, "im Kind" etc.) mit
vielfältigen Wechselwirkungen haben und damit die Abgrenzung sehr
schwierig ist, verwenden wir im Folgenden in der Regel "LRS" und
"Rechenschwäche" als Oberbegriffe.Dieser Bereich beinhaltet spezielle Maßnahmen und Therapien insbesondere für Schüler/innen mit LRS oder Rechenschwäche sowie Kinder und Jugendliche, die - analog §35a KJHG (Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz) - von seelischer Behinderung bedroht bzw. betroffen sind. Eine solche drohende seelische Behinderung wird oftmals durch eine oder mehrere Teilleistungsschwächen wie z.B. Legasthenie, LRS oder Dyskalkulie ausgelöst. Hier wird auch die Abgrenzung zu den Fördermaßnahmen im Bereich der "Allgemeinen Hausaufgabenbetreuung" deutlich, bei der in der Regel eine mehr fachbezogene Förderung im Vordergrund steht.
Angebote, Inhalte und Zielsetzungen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Standorte und Betreuungsorte (zur Zeit)Koordination über die Zentrale in Michelstadt, Lindenstraße 14
BetreuungszeitenNach Absprache, jedoch in der Regel täglich zwischen 11.20 Uhr und 18.00 Uhr.Spezielle Sprechstunde: Mittwoch, 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Donnerstag, 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr in der Zentrale. Telefon: 06061 - 7 29 46 Zusammenarbeit und Kontakte
KostenTherapeutische und psychologische Maßnahmen und Förderstunden (z.B. bei Legasthenie, Dyskalkulie), Frühförderung, Eingliederungshilfen, individuelle Diagnostik, Befunderstellung, Gutachten, Beratung, etc
Die psychologische Diagnostik, Befunderstellung etc. wird je nach erforderlichem Stundenaufwand wie eine Einzelstunde abgerechnet. Die Abrechnungen erfolgen monatlich analog des geführten Stundennachweisbogens. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jugendamt des Odenwaldkreises die Betreuungskosten. Nähere Auskünfte und Informationen zur Antragstellung gibt das Jugendamt. Info zum Ausdruck
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