Zum anderen werden therapeutische und psychologische Maßnahmen
durchgeführt (therapeutische Legasthenikerförderung,
Eingliederungshilfen, spezifische Diagnostik etc.). In der Regel
findet bei oben genannten Maßnahmen eine Zusammenarbeit mit Schule
und ggf. anderen Institutionen statt - außer die
Erziehungsberechtigten wünschen dies ausdrücklich nicht. Spezifische
Faltblätter zu den Therapie- und Fördermaßnahmen als auch zur
"Allgemeinen Hausaufgabenbetreuung" in Zusammenarbeit mit der
Volkshochschule sind in der Lernstubb erhältlich.
| 1. |
Für die Teilnahme an einem Förderkurs oder einer Therapie ist
für jedes Kind ein vollständig ausgefüllter Anmeldebogen
notwendig. Die Anmeldung wird damit verbindlich, die Gebührenpflicht
entsteht mit Beginn der ersten Betreuungs- bzw. Test- oder
Diagnosestunde.
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| 2. |
Die Anmeldung erfolgt verbindlich bis zum Ende des laufenden
Schuljahres bzw. für den im Anmeldebogen vereinbarten Zeitraum.
Verlängerungen der Förderdauer können durch einen formlosen Antrag
erfolgen. Anmeldungen während des laufenden Schuljahres sind
möglich. Kündigungen bzw. Abmeldungen sind nur in
begründeten Ausnahmefällen
möglich und müssen schriftlich erfolgen. Nichtteilnahme des
Kindes an der Betreuung ist keine automatische Kündigung!
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| 3. |
Die Anzahl der Betreuungsstunden pro Woche ist frei zu
vereinbaren (vgl. Anmeldebogen) und kann auch nach Absprache
verändert werden. Sollten diese vereinbarten Stunden nicht
wahrgenommen werden, bleibt die Gebührenpflicht bestehen, sofern
nicht eine rechtzeitige - in der Regel spätestens am Vortag - und
begründete Abmeldung bei der Betreuerin / dem Betreuer erfolgt ist.
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| 4. |
Der Elternbeitrag pro Stunde bzw. die Teilnehmergebühr
richtet sich nach der Art der Fördermaßnahme (vgl. Kostentabelle).
Die Teilnehmergebühr wird monatlich von uns abgerechnet und ist
umgehend nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Sie haben auch die
Möglichkeit und erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie uns
eine
Einzugsermächtigung erteilen, um den jeweiligen Elternbeitrag
von uns abbuchen zu lassen. Auch für diese Beträge erhalten Sie eine
Rechnung von uns.
Sollten die Kosten für die Fördermaßnahme vom Jugendamt oder
Sozialamt übernommen werden, rechnet die Lernstubb direkt mit
dem jeweiligen Amt ab. Die im Bewilligungsbescheid
angegebenen Bedingungen und Rechtsgrundlagen sind zu beachten. Bis
zum Eingang des Bewilligungsbescheides bleibt die Kostenpflicht der
Eltern bzw, der Erziehungsberechtigten bestehen.
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| 5. |
Die Aufsichtspflicht der Betreuerinnen und Betreuer für die
Kinder beginnt mit dem Betreten der Betreuungsräume und endet mit
deren Verlassen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind nicht
vorzeitig zur Betreuung erscheint.
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