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Teilnahmebedingungen

Anmeldebedingungen und Teilnahmebedingungen für Förderkurse und Fördermaßnahmen

Der Odenwälder Verein für Bildungs- und Kulturarbeit bzw. die Lernstubb bietet Förderkurse und Fördermaßnahmen in verschiedenen Bereichen an, um Schülerinnen und Schüler bei unterschiedlichen Problemlagen und Schwierigkeiten spezifisch unterstützen zu können. Hierzu gehören zum einen Intensivkurse z.B. bezüglich fachspezifischer schulischer Unterstützung in einzelnen Fächern, das Aufarbeiten schulischer Defizite, Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Nachprüfungen etc.

Zum anderen werden therapeutische und psychologische Maßnahmen durchgeführt (therapeutische Legasthenikerförderung, Eingliederungshilfen, spezifische Diagnostik etc.). In der Regel findet bei oben genannten Maßnahmen eine Zusammenarbeit mit Schule und ggf. anderen Institutionen statt - außer die Erziehungsberechtigten wünschen dies ausdrücklich nicht. Spezifische Faltblätter zu den Therapie- und Fördermaßnahmen als auch zur "Allgemeinen Hausaufgabenbetreuung" in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule sind in der Lernstubb erhältlich.

1. Für die Teilnahme an einem Förderkurs oder einer Therapie ist für jedes Kind ein vollständig ausgefüllter Anmeldebogen notwendig. Die Anmeldung wird damit verbindlich, die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn der ersten Betreuungs- bzw. Test- oder Diagnosestunde.

2. Die Anmeldung erfolgt verbindlich bis zum Ende des laufenden Schuljahres bzw. für den im Anmeldebogen vereinbarten Zeitraum. Verlängerungen der Förderdauer können durch einen formlosen Antrag erfolgen. Anmeldungen während des laufenden Schuljahres sind möglich. Kündigungen bzw. Abmeldungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und müssen schriftlich erfolgen. Nichtteilnahme des Kindes an der Betreuung ist keine automatische Kündigung!

3. Die Anzahl der Betreuungsstunden pro Woche ist frei zu vereinbaren (vgl. Anmeldebogen) und kann auch nach Absprache verändert werden. Sollten diese vereinbarten Stunden nicht wahrgenommen werden, bleibt die Gebührenpflicht bestehen, sofern nicht eine rechtzeitige - in der Regel spätestens am Vortag - und begründete Abmeldung bei der Betreuerin / dem Betreuer erfolgt ist.

4. Der Elternbeitrag pro Stunde bzw. die Teilnehmergebühr richtet sich nach der Art der Fördermaßnahme (vgl. Kostentabelle). Die Teilnehmergebühr wird monatlich von uns abgerechnet und ist umgehend nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Sie haben auch die Möglichkeit und erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, um den jeweiligen Elternbeitrag von uns abbuchen zu lassen. Auch für diese Beträge erhalten Sie eine Rechnung von uns.

Sollten die Kosten für die Fördermaßnahme vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen werden, rechnet die Lernstubb direkt mit dem jeweiligen Amt ab. Die im Bewilligungsbescheid angegebenen Bedingungen und Rechtsgrundlagen sind zu beachten. Bis zum Eingang des Bewilligungsbescheides bleibt die Kostenpflicht der Eltern bzw, der Erziehungsberechtigten bestehen.

5. Die Aufsichtspflicht der Betreuerinnen und Betreuer für die Kinder beginnt mit dem Betreten der Betreuungsräume und endet mit deren Verlassen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind nicht vorzeitig zur Betreuung erscheint.