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Teilnahmebedingungen

Anmeldebedingungen und Teilnahmebedingungen für Betreute Grundschule

Für die Teilnahme an der Betreuung ist für jedes Kind ein vollständig ausgefüllter Anmeldebogen notwendig. Natürlich geben wir Ihrem Kind die Gelegenheit, die Betreuung zunächst unverbindlich zu besuchen. Spätestens beim 3. Besuch ist aber der Anmeldebogen abzugeben. Die Anmeldung wird damit verbindlich und es entsteht hiermit die Gebührenpflicht für ein Schuljahr, unabhängig davon, ob das Kind an der Betreuung auch tatsächlich teilnimmt. Eine zwischenzeitliche Kündigung während eines laufenden Schuljahres kann nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Umzug etc.) zum Ende des darauf folgenden Monats angenommen werden.

- Um das jährliche Ausfüllen eines Anmeldebogens zu vermeiden, bleibt eine erfolgte Anmeldung für die gesamte Grundschulzeit gültig. Abmeldungen können jeweils zum Ende eines Schuljahres erfolgen. Die Eltern erhalten vom Betreuungsangebot automatisch zum Schuljahresende entsprechende Abmeldeformulare.

Anmeldungen während eines laufenden Schuljahres sind jeweils zum Monatsanfang möglich. Werden mehr Kinder angemeldet, als Betreuungsplätze vorhanden sind, erfolgt die Aufnahme nach Warteliste (Eingangsdatum).

- Der Elternbeitrag beträgt derzeit 65,- Euro pro Monat, zahlbar für 10 Monate (Juli und August bleiben beitragsfrei - unabhängig von der Lage der Schulferien). Der Beitrag kann halbjährlich (2 x 325,- Euro) entrichtet werden oder aber in 2 x 5 Monatsraten zu je 65,- Euro (jeweils zum Monatsanfang). Abrechnungszeitraum sind im ersten Schulhalbjahr die Monate September bis Januar und im zweiten Schulhalbjahr die Monate Februar bis Juni. Bitte nutzen Sie hierfür unbedingt die abgedruckte Einzugsermächtigung auf dem Anmeldebogen. Sie erleichtern sich und uns das Verfahren dadurch erheblich und verhindern damit einen eventuellen Ausschluss Ihres Kindes von der Betreuung wegen eines nicht fristgerecht entrichteten Beitrags. Zusätzlich wird monatlich ein Betrag von 5,- bis 7,- Euro für Essensgeld (Imbiss/gemeinsame Kochprojekte) von den Betreuerinnen eingesammelt. Die Höhe der o.g. Elternbeiträge ist vorbehaltlich, da das Angebot wesentlich von der Förderung durch das Land Hessen und die Stadt Erbach abhängig ist.

- Die Aufsichtspflicht der Betreuerinnen und Betreuer beginnt mit dem Betreten der Betreuungsräume durch die Kinder und endet mit Verlassen der Räume, spätestens aber um 14.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind bis zu diesem Zeitpunkt abgeholt sein sollte, da es sonst den Nachhauseweg unbeaufsichtigt antreten muss.

- Sollte Ihr Kind abweichend vom Beginn oder Ende der Betreuungszeit kommen oder gehen, erstreckt sich die Aufsichtspflicht nur auf die Betreuungsräume. Sollte Ihr Kind regelmäßig später zur Betreuung kommen oder früher nach Hause gehen (wegen Busfahrzeiten o.ä.), werden die Eltern gebeten, dies den Betreuern/den Betreuerinnen schriftlich mitzuteilen. Um Missverständnissen vorzubeugen, bitten wir Sie in Ausnahmefällen (z.B. Arztbesuch etc.), die Betreuer bzw. die Betreuerinnen hierüber schriftlich (wenn möglich schon im Voraus) zu informieren.

- Der Odenwälder Verein für Bildungs- und Kulturarbeit e.V./Lernstubb kann keine Haftung für Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum der Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernehmen.